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Herzlich Willkommen in der
Landgemeinde Am Ohmberg

Neuigkeiten

11 Jun 2025

Schließung der Behörde am 20.06.2025

Die Verwaltung der Landgemeinde Am Ohmberg sowie die Grünschnittannahmestelle bleiben am 20.06.2025 geschlossen.

06 Jun 2025

Information zum Freibad Sonnenstein

Sehr geehrte Bürgerinnen, Bürger und Besucher der Gemeinde Sonnenstein,

ich möchte Sie gern darüber informieren, dass unser Freibad seinen Betrieb seit dem 01.06.2025 wiederaufgenommen hat und für Sie geöffnet ist. Die Öffnungszeiten des Freibades erfahren Sie auf unserer Homepage oder dem WhatsApp-Kanal: „Freibad am Sonnenstein“ des Fördervereins „proBAD Freibad Sonnenstein e.V.“. Hier werden Sie auch über eventuelle wetterbedingte Schließtage informiert.

Das Freibad ist ideal geeignet für alle Wasserratten von Groß bis Klein, zum Toben oder einfach nur für eine kurze Auszeit von der Hektik des Alltags. Auf der riesigen Liegewiese oder bei sportlichen Aktivitäten kann hier entspannt werden. Für den kleinen Hunger zwischendurch hält der Kiosk ein Angebot an Snacks und Getränken bereit.

Ich möchte an dieser Stelle allen herzlich danken, die uns in den vergangenen Wochen unterstützt haben, insbesondere dem Förderverein „proBAD Freibad Sonnenstein e.V.“, der viele Arbeitsstunden bei der Saisonvorbereitung geleistet hat, den helfenden Firmen und vielen Freiwilligen.

Natürlich sind wir auch in diesem Jahr auf schönes Wetter angewiesen, damit viele Gäste das Bad mit Begeisterung besuchen können. In der Hoffnung auf einen warmen und sonnenreichen Sommer wünsche ich den Schwimmmeistern, allen fleißigen Helfern und Badegästen eine tolle Freibadsaison!

Ihre Bürgermeisterin

Margit Ertmer

Freibad.jpg

19 Mai 2025

Digitale Passfotos in der Gemeinde Am Ohmberg nur teilweise möglich Übergangsfrist bis 31. Juli

Die Gemeinde Am Ohmberg informiert, dass der Passbildautomat vor Ort derzeit noch nicht funktionsfähig ist. Aufgrund eines Softwarefehlers beim Hersteller dürfen Bürgerinnen und Bürger vorerst weiterhin Papierfotos mitbringen. Aufgrund der technischen Verzögerungen gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli. In diesem Zeitraum ist es in Ausnahmefällen noch möglich, Papierfotos vorzulegen.

Alternativ können digitale Fotos von Fotostudios oder Drogerien vorgelegt werden. Diese Bilder erhalten einen QR-Code, der im Bürgeramt vorgezeigt werden muss.

Reisepässe und Personalausweise rechtzeitig beantragen

Mit Blick auf die bevorstehenden Sommerferien empfiehlt sich, die Gültigkeit der Reisedokumente rechtzeitig zu prüfen. Die Ausstellung eines neuen Reisepasses kann bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen, bei einem Personalausweis sind es bis zu drei Wochen. Für Express-Dokumente dauert die Produktion in der Regel fünf bis sieben Werktage.

Da die Nachfrage nach Reisedokumenten bundesweit steigt, könnten sich die Bearbeitungszeiten vor den Ferien verlängern. Die Dokumente werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt, und es ist ratsam, die Beantragung frühzeitig zu erledigen, um Zeit, Stress und zusätzliche Kosten zu vermeiden.

 

Ihre Gemeinde Am Ohmberg

08 Mai 2025

Schließung der Behörde am 30. Mai 2025

 

Die Verwaltung der Landgemeinde Am Ohmberg bleibt am 30.05.2025 geschlossen. Die Mitarbeiter/innen stehen für Anfragen ab dem 02.06.2025 gern wieder zur Verfügung.

Brueckentag

Bürgermeister der Gemeinde Am Ohmberg


kjw portrait

Karl-Josef Wand

Anschrift:
Fleckenstr.49
37345 Am Ohmberg

regelmäßig zu allen Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung
(aufgrund der Wahrnehmung von Dienstgeschäften außer Haus wird jedoch eine Terminvereinbarung empfohlen)
Telefon: 036077/9390-0

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Sprechstunden der Ortschaftsbürgermeister

in Großbodungen

Ortschaftsbürgermeister: Oliver Schwarzer

heiko steinecke

Fleckenstr. 49 | 37345 Am Ohmberg 
Telefon: 036077/ 9390-12
Sprechzeit: Mittwoch von 16:30 - 17:00Uhr

(Terminvereinbarung per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! / In dringenden Fällen erreichen Sie mich auch telefonisch unter 0173/5957152)

in Bischofferode

Ortschaftsbürgermeisterin: Maria Rhode

 rhode 82x100

Bischofferöder Hauptstraße 11 | 37345 Am Ohmberg
Telefon: 036077/ 9390-25
Sprechzeit: Mittwoch von 16.30 - 18.00Uhr

in Neustadt

Ortschaftsbürgermeister: Hermann Richardt

herrmann richardt 2

Hauptstraße 30 | 37345 Am Ohmberg 
Telefon: 036077/ 20267 
Sprechzeit: Dienstag von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Inhaltlich verantwortlich:

Landgemeinde Am Ohmberg
Fleckenstr. 49
37345 Am Ohmberg
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Die Landgemeinde Am Ohmberg ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch den Bürgermeister Herrn Karl-Josef Wand.

Zuständige Aufsichtsbehörde gemäß § 118 ThürKO das Landratsamt Eichsfeld als untere staatliche Verwaltungsbehörde:

Landratsamt Eichsfeld
Friedensplatz 8
37308 Heilbad Heiligenstadt

Bildquellen:

Hans-Jürgen Riehn, Ulrich Redemann, Stefan Rabe u.a.

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Gasse 2a
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Wichtiger Hinweis zur elektronischen Kommunikation mit der Gemeinde Am Ohmberg
Eingeschränkte Zugangseröffnung nach § 3a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz


Die Gemeinde Am Ohmberg besitzt derzeit nicht die organisatorischen und technischen Voraussetzungen, um verschlüsselte und/oder mit einer qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz versehene E-Mail-Posteingänge entgegenzunehmen. Daher ist eine Verwendung der E-Mail-Kommunikation für die gesetzlich vorgeschriebene förmliche Zustellung von Dokumenten (Schriftformerfordernis) nicht möglich.


Die Gemeinde Am Ohmberg bietet die Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an.

Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich in Thüringen die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Thüringen (ThürVwVfG).
Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Die Gemeinde Am Ohmberg hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische
Kommunikation eröffnet:
Grundsätzlich wird zwischen einfachen formlosen und formgebundenen Schreiben (z.B. Widersprüchen) unterschieden.


Formgebundene Schreiben
Schreiben, für die das Gesetz die Schriftform anordnet, wie z. B. Widersprüche oder formgebundene Anträge, können Sie nicht durch E-Mail übermitteln. Dies ist beim der Gemeinde Am Ohmberg derzeit auch nicht im Rahmen der Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes durch eine qualifizierte Signatur möglich.
Wir bitten Sie, in diesen Fällen wie gewohnt die Papierform mit der entsprechenden Unterschrift zu verwenden.


Einfache formlose Schreiben
Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an die Gemeinde Am Ohmberg ist für den einfachen formlosen Schriftverkehr möglich.
Folgende Punkte sind hierbei zu beachten:

  • E-Mails können Sie an die allgemeine E-Mailadresse ‚Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!’ oder direkt an die Ihnen bekannte Sammeladresse des zuständigen Fachamtes richten.
  • Die E-Mailadressen finden Sie im Internetauftritt, oder können Sie bei der Telefonzentrale der Gemeinde Am Ohmberg erfragen.
  • Die Gemeinde Am Ohmberg nimmt E-Mails in den Formaten „HTML“ und „Text“ entgegen.
  • Eingehende E-Mails werden vor der Weiterleitung analysiert und nach festgelegten Regeln auf schädliche Inhalte, gefährlichen Anlagen und Computer-Viren untersucht.
  • Folgende Dateiformate in E-Mailanhängen werden derzeit durch das System akzeptiert:
    - Textdateien (*.txt)
    - Rich Text Format (*.rtf)
    - Microsoft Word (*.doc, *.dot)
    - Microsoft Excel (*.xls)
    - Portable Data File (*.pdf)
    - Bilddateien (*.jpg;*.jpeg;*.bmp;*.tif;*.cdr)
    - Zertifikatsdateien (*.p12)
  • Es dürfen in allen zulässigen Formaten keinerlei automatisierte Abläufe oder Programmierungen (Makros) verwendet werden.
  • E-Mails werden bis zu einer maximalen Gesamtgröße von 5 Megabyte angenommen. Bitte berücksichtigen Sie, dass bei größeren E-Mails mit längeren Zustellzeiten zu rechnen ist.


Entsprechend § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes Thüringen kann eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform in vielen Fällen durch die so genannte „elektronische Form“ ersetzt werden. Dies bedeutet, dass ein Dokument anstelle einer handschriftlichen Unterschrift mit einer qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein muss.


Die Gemeinde Am Ohmberg nimmt derzeit aus technischen und organisatorischen Gründen keine verschlüsselten und signierten E-Mails an. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einer Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb in diesen Fällen auf eine papiergebundene Kommunikation zurückzugreifen.
Soweit eine förmliche Zustellung notwendig ist, beachten Sie bitte, dass dies auf elektronischem Weg leider nicht möglich ist.
Eröffnet wird der Zugang für die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung im Sinne von § 3 a ThürVwVfG ab dem 29.12.2009 lediglich über die E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und nur für Verfahren, die gemäß der EU-DLR oder anderen gesetzlichen Bestimmungen über den Einheitlichen Ansprechpartner/die Einheitliche Stelle abgewickelt werden dürfen.


Ein genereller Zugang für elektronische Post sowie für das Widerspruchsverfahren wird hierdurch
nicht eröffnet.


Wenn Sie per E-Mail an die Gemeinde Am Ohmberg herantreten, werden wir Ihnen wenn möglich auch per E-Mail antworten, sofern es sich um allgemeine Informationen handelt. Vertrauliche Daten werden von uns zu Ihrem eigenen Schutz ausschließlich auf dem Postweg versendet.


Wegen der generellen Unsicherheit im E-Mailverkehr und dem Einsatz verschiedener Filter und Firewallsysteme können wir nicht garantieren, dass eine versandte E-Mail in jedem Fall den Adressaten auch erreicht.


Diese Hinweise gelten ausschließlich nur für die elektronische Kommunikation mit der Gemeinde Am Ohmberg.

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