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Wahlen

Wahlen sind die Grundlage der Demokratie. Der freiheitlich demokratische Rechtsstaat lebt davon, dass die in regelmäßigen Abständen neugewählten Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes in freier Diskussion und Abstimmung die für das Leben in der Gemeinschaft notwendigen Entscheidungen erarbeiten

Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. Jeder Bürger sollte sein Recht auf Teilnahme an den Wahlen wahrnehmen. Zu den Wahlen gehören Europawahlen, Bundestagswahlen, Landtagswahlen, Kommunalwahlen und auch Bürgermeisterwahlen. Mit der Ihnen zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

Am Wahltag leisten rund 50 ehrenamtliche WahlhelferInnen, berufen aus den Einwohnern der Gemeinde und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung, in den 6 Wahllokalen und dem Wahlbüro der Gemeinde Dienst. Die Gemeinde freut sich, wenn sich Mitbürgerinnen und Mitbürger freiwillig Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Als Aufwandsentschädigung erhalten die Wahlhelfer ein „Erfrischungsgeld“.

Folgende Aufgaben erwarten Sie am Wahlsonntag:

  • Prüfung der Wahlberechtigung
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen
  • Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis
  • Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe
  • Auszählung der Stimmzettel ab 18:00 Uhr

 

Bürgermeisterwahl am 29. Januar 2023

am 29. Januar 2023 findet in der Gemeinde Am Ohmberg die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters statt.

Rechtsgrundlagen

Zum hauptamtlichen Bürgermeister, der als Beamter auf Zeit auf die Dauer von sechs Jahren gewählt wird, ist jeder Wahlberechtigte im Sinne der §§ 1 und 2 ThürKWG wählbar, der am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet hat. Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche. Nicht wählbar ist, wer am Wahltag das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Zum hauptamtlichen Bürgermeister kann auch ein Bewerber gewählt werden, der zur Zeit der Wahl seinen Aufenthalt nicht in der Gemeinde hat.

Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet. Zum Bürgermeister kann außerdem nicht gewählt werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt. Darüber hinaus ist zum Bürgermeister nicht wählbar, wer im Übrigen die persönliche Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht besitzt. Jeder Bewerber für das Amt des Bürgermeisters hat für die Zulassung zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde eine schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat; er muss ferner erklären, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesonde-re beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unter-lagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt (§ 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG).

Für die Bürgermeisterwahl sind das Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) und die Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) maßgebend.

Briefwahl

Wähler, die am Wahltag verhindert sind, können auch per Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Dazu ist die Wahlbenachrichtigungskarte ausgefüllt an die Landgemeinde Am Ohmberg zu senden oder dort abzugeben.

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen zu Wahlen mittels des elektronischen Wahlschein­antrages (soweit für die entsprechende Wahl angeboten) kann über den nachfolgenden Link erfolgen:

Wahlscheinantrag für die Wahlen in Thüringen

Die Briefwahlunterlagen müssen dann so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle übersendet werden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag, 29.01.2023, bis 18.00 Uhr, eingeht. Bitte beachten Sie bei der Rücksendung die Zeit für den Postweg!

 

Bekanntmachungen

Bekanntmachung - Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge zur Bürgermeisterwahl 2023

Bekanntmachung des Wahlergebnisses zur Bürgermeisterwahl 2023

Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern unter der Tel.Nr. 036077/939015 zur Verfügung.

Stefanie Müller
Wahlleiterin der Gemeinde Am Ohmberg

 

Ergebnis der Europa- und Kommunalwahl

Sämtliche Ergebnis der Wahlen vom 26. Mai 2019 findet Sie unter Wahlen im Freistaat Thüringen.

Nachfolgende die Ergebnisse der Ortschaftsratswahlen in der Gemeinde Am Ohmberg:

Ortschaftsrat Bischofferode

Ortschaftsrat Großbodungen

Ortschaftsrat Neustadt

 

Ein herzliches Dankeschön allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern

Die reibungslose, sorgfältige und erfolgreiche Durchführung von Wahlen hängt zu einem Großteil von dem Einsatz der zahlreichen ehrenamtlichen Helfer ab, die bereit sind, hierfür ihre Freizeit zu opfern, um das demokratische Grundrecht auf allgemeine, freie und geheime Wahlen zu sichern.

Alle ehrenamtlichen Wahlhelfer haben dazu beigetragen, dass die Wahl zügig, ordnungsgemäß und problemlos abgewickelt werden konnte. Ihnen gilt der besondere Dank für die hohe Einsatzbereitschaft!

Nicht nur am Wahlwochenende selbst, sondern bereits viele Monate zuvor bestimmte die vergangene Wahl teilweise den Arbeitsalltag. Insbesondere ist hier das Team des Hauptamts/Bürgerbüros zu erwähnen, welches in den letzten Wochen für die Europawahl und Kommunalwahl viele Briefwahlanträge zu bearbeiten hatte.

Bedanken möchte ich mich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde Am Ohmberg, egal ob sie als Wahlvorstand, Hilfskraft oder im Bereich der Organisation geholfen haben.

Danke sage ich auch den Mitgliedern des Gemeindewahlausschusses für die Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge und die Feststellung der Wahlergebnisse.

Wir sagen Danke!

Ohne die tatkräftige Mitwirkung aller Helferinnen und Helfer wäre die Durchführung einer solchen Wahl nicht denkbar. Ihnen allen gebührt für den Einsatz im Namen der Gemeinde Am Ohmberg Lob und Anerkennung. Wir hoffen, dass auch bei kommenden Wahlen wieder so tatkräftige Helfer der Gemeinde Am Ohmberg zur Verfügung stehen.

Palau
Wahlleiterin Gemeinde Am Ohmberg