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Herzlich Willkommen in der
Landgemeinde Am Ohmberg

Neuigkeiten

06 Nov 2024

Flüchtlingsaufnahme im Landkreis Eichsfeld

Bitte um Unterstützung

Die Zahl der Krisenherde in der Welt nimmt weiter zu - deshalb fliehen wieder mehr Menschen aus ihren Heimatländern, um sich in Sicherheit zu bringen. Der Landkreis Eichsfeld ist daher kontinuierlich dabei, Wohnraum für Geflüchtete anzumieten.

Wenn Sie Eigentümer einer aktuell verfügbaren Wohnung, eines Ein- oder Mehrfamilienhauses oder Grundstücks im Landkreis Eichsfeld sind, freuen wir uns, wenn Sie dem Landratsamt diesen Wohnraum zur vorübergehenden Anmietung anbieten.

Ihr Vertragspartner ist der Landkreis Eichsfeld. Die Miethöhe orientiert sich hierbei immer an der ortsüblichen Miete.

Melden Sie sich!

Wenn Sie also über geeigneten Wohnraum verfügen, melden Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt oder direkt beim Landkreis Eichsfeld unter der

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Für Fragen und einen unverbindlichen Austausch stehen wir gerne zur Verfügung.

Landkreis Eichsfeld - Ausländerbehörde

08 Okt 2024

Die Gemeinde Am Ohmberg in der meinOrt-App!

Neues aus Ihrer Gemeinde und der Verwaltung - tägliche Aktualisierungen halten Sie immer auf dem Laufenden! Damit wir Ihnen zeitnah relevante, lokale Entwicklungen und Ereignisse zur Verfügung stellen können, nutzt die Gemeinde Am Ohmberg, bereits seit längeren die meinOrt-App der Linus Wittich Medien KG.
Information und Kommunikation werden digital und mobil. Das Smartphone ist allgegenwärtig, es wird immer mehr zur Basis für den Austausch zwischen Menschen und auch immer mehr
zur wichtigsten Informationsquelle im täglichen Leben. Deshalb informieren wir Sie künftig nicht nur über unsere Homepage über die aktuellen Themen in unserer Gemeinde, sondern auch über die meinOrt-App. Sie können hier zudem den Ohmbergboten (unter „Menu“) abrufen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem nachstehenden Link:
https://meinort.app/


Nutzen Sie die meinOrt-App und laden Sie diese kostenlos im App-Store oder bei Google Play für Ihr Smartphone herunter:
https://play.google.com/store/apps/details?id=com.voidmod.meinort&pcampaignid=web_share

https://apps.apple.com/de/app/meinort/id1497945087


Ihr Team der Gemeindeverwaltung

01 Okt 2024

Rathaus ist an Brückentagen geschlossen


Die Gemeindeverwaltung Am Ohmberg nutzt im Oktober 2024 zwei Freitage als Brückentage nach den Feiertagen.

Das Rathaus bleibt daher am 4. Oktober, nach dem Tag der Deutschen Einheit, und am 1. November, nach dem Reformationstag, geschlossen. Die Mitarbeiter stehen den Bürgern dann jeweils am Montag wieder als Ansprechpartner zur Verfügung.

06 Sep 2024

Allgemeinverfügung der Gemeinde Am Ohmberg zur Straßenumbenennung gemäß § 41 Abs. 3 und 4 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz

gemäß § 45a Abs. 6 Nr. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) hat der Ortschaftsrat der Ortschaft Großbodungen mit seinem Beschluss Nr. 14 - 08/2021 vom 9. Juli 2021 die Umbenennung des Straßennamens „Vor dem Tor“ im Ortsteil Großbodungen beschlossen.

In Vollzug des vorgenannten Ortschaftsratsbeschlusses erlässt der Bürgermeister der Gemeinde Am Ohmberg entsprechend § 35 Satz 2 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) folgende

Allgemeinverfügung:

1.             Die Straße „Vor dem Tor“ wird entsprechend des vorstehenden Ortschaftsratsbeschlusses in „Karl-Rommel-Straße“ umbenannt.

2.             Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. Der Zeitpunkt für das Wirksamwerden der Straßenumbenennung wird auf den 1. Januar 2025 festgesetzt.

3.             Für die Allgemeinverfügung wird die sofortige Vollziehung angeordnet.

4.             Der o. g. Beschluss des Ortschaftsrates Großbodungen kann nach dieser Bekanntmachung vier Wochen in der Gemeindeverwaltung Am Ohmberg, Fleckenstraße 49 in 37345 Am Ohmberg OT Großbodungen zu den Sprechzeiten der Verwaltung eingesehen werden.

Begründung:
Durch die Verleihung des Namens und damit auch durch eine Umbenennung wird eine für die Verkehrs- und Erschließungsfunktion wesentliche Eigenschaft der Straße festgelegt. Eine solche Maßnahme verletzt regelmäßig den Bürger nicht in seinen Rechten. Dies könnte nur ausnahmsweise der Fall sein, wenn die Straßenumbenennung willkürlich erfolgt. Dafür oder für eine sonst ermessensfehlerhafte Entscheidung gibt es keine Anhaltspunkte. Der Ortschaftsrat hat seinen Beschluss zur Umbenennung der Straße „Vor dem Tor“ auf einen Antrag hin, entsprechend seiner Zuständigkeit nach § 45 a Abs. 6 Nr. 3 der ThürKO und nach sorgfältiger Abwägung gefasst. Die Gemeinde Am Ohmberg setzt diesen Beschluss nunmehr nach pflichtgemäßem Ermessen um.
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Verfügung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19.03.1991 in der derzeit geltenden Fassung erfolgt im öffentlichen Interesse und unter pflichtgemäßer Abwägung der widerstreitenden Interessen. Das öffentliche Interesse liegt im Wesentlichen in der Notwendigkeit begründet, die Straßenumbenennung schnellstmöglich durchzusetzen, damit andere Behörden und Institutionen ihre Datenbestände aktualisieren können. Im Ergebnis der Interessenabwägung überwiegt somit die Notwendigkeit der Straßenumbenennung zum 01.01.2025 gegenüber dem Interesse einzelner Einwohner und Gewerbetreibenden an der Beibehaltung der ursprünglichen Adresse aus finanziellen, traditionellen, betrieblichen oder sonstigen Gründen.
Die Regelungskompetenz dem Grunde nach in der Sache ergibt sich unmittelbar aus dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden. Gemäß § 45a Abs. 6 Nr. 3 ThürKO liegt sie grundsätzlich beim Ortschaftsrat.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Am Ohmberg, Großbodungen, Fleckenstraße 49, 37345 Am Ohmberg, zu erheben. Ein Widerspruch gegen diese Allgemeinverfügung hat wegen der Anordnung der sofortigen Vollziehung keine aufschiebende Wirkung.

Am Ohmberg, den 02.09.2024

gez. Karl-Josef Wand                                                 -Dienstsiegel-
Bürgermeister

Bürgermeister der Gemeinde Am Ohmberg


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Karl-Josef Wand

Anschrift:
Fleckenstr.49
37345 Am Ohmberg

regelmäßig zu allen Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung
(aufgrund der Wahrnehmung von Dienstgeschäften außer Haus wird jedoch eine Terminvereinbarung empfohlen)
Telefon: 036077/9390-0

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Sprechstunden der Ortschaftsbürgermeister

in Großbodungen

Ortschaftsbürgermeister: Oliver Schwarzer

heiko steinecke

Fleckenstr. 49 | 37345 Am Ohmberg 
Telefon: 036077/ 9390-12
Sprechzeit: Mittwoch von 16:30 - 17:00Uhr

(Terminvereinbarung per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! / In dringenden Fällen erreichen Sie mich auch telefonisch unter 0173/5957152)

in Bischofferode

Ortschaftsbürgermeisterin: Maria Rhode

 rhode 82x100

Bischofferöder Hauptstraße 11 | 37345 Am Ohmberg
Telefon: 036077/ 9390-25
Sprechzeit: Mittwoch von 16.30 - 18.00Uhr

in Neustadt

Ortschaftsbürgermeister: Hermann Richardt

herrmann richardt 2

Hauptstraße 30 | 37345 Am Ohmberg 
Telefon: 036077/ 20267 
Sprechzeit: Dienstag von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Ansprechpartner