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Herzlich Willkommen in der
Landgemeinde Am Ohmberg

Neuigkeiten

01 Okt 2024

Rathaus ist an Brückentagen geschlossen


Die Gemeindeverwaltung Am Ohmberg nutzt im Oktober 2024 zwei Freitage als Brückentage nach den Feiertagen.

Das Rathaus bleibt daher am 4. Oktober, nach dem Tag der Deutschen Einheit, und am 1. November, nach dem Reformationstag, geschlossen. Die Mitarbeiter stehen den Bürgern dann jeweils am Montag wieder als Ansprechpartner zur Verfügung.

06 Sep 2024

Allgemeinverfügung der Gemeinde Am Ohmberg zur Straßenumbenennung gemäß § 41 Abs. 3 und 4 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz

gemäß § 45a Abs. 6 Nr. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) hat der Ortschaftsrat der Ortschaft Großbodungen mit seinem Beschluss Nr. 14 - 08/2021 vom 9. Juli 2021 die Umbenennung des Straßennamens „Vor dem Tor“ im Ortsteil Großbodungen beschlossen.

In Vollzug des vorgenannten Ortschaftsratsbeschlusses erlässt der Bürgermeister der Gemeinde Am Ohmberg entsprechend § 35 Satz 2 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) folgende

Allgemeinverfügung:

1.             Die Straße „Vor dem Tor“ wird entsprechend des vorstehenden Ortschaftsratsbeschlusses in „Karl-Rommel-Straße“ umbenannt.

2.             Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. Der Zeitpunkt für das Wirksamwerden der Straßenumbenennung wird auf den 1. Januar 2025 festgesetzt.

3.             Für die Allgemeinverfügung wird die sofortige Vollziehung angeordnet.

4.             Der o. g. Beschluss des Ortschaftsrates Großbodungen kann nach dieser Bekanntmachung vier Wochen in der Gemeindeverwaltung Am Ohmberg, Fleckenstraße 49 in 37345 Am Ohmberg OT Großbodungen zu den Sprechzeiten der Verwaltung eingesehen werden.

Begründung:
Durch die Verleihung des Namens und damit auch durch eine Umbenennung wird eine für die Verkehrs- und Erschließungsfunktion wesentliche Eigenschaft der Straße festgelegt. Eine solche Maßnahme verletzt regelmäßig den Bürger nicht in seinen Rechten. Dies könnte nur ausnahmsweise der Fall sein, wenn die Straßenumbenennung willkürlich erfolgt. Dafür oder für eine sonst ermessensfehlerhafte Entscheidung gibt es keine Anhaltspunkte. Der Ortschaftsrat hat seinen Beschluss zur Umbenennung der Straße „Vor dem Tor“ auf einen Antrag hin, entsprechend seiner Zuständigkeit nach § 45 a Abs. 6 Nr. 3 der ThürKO und nach sorgfältiger Abwägung gefasst. Die Gemeinde Am Ohmberg setzt diesen Beschluss nunmehr nach pflichtgemäßem Ermessen um.
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Verfügung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19.03.1991 in der derzeit geltenden Fassung erfolgt im öffentlichen Interesse und unter pflichtgemäßer Abwägung der widerstreitenden Interessen. Das öffentliche Interesse liegt im Wesentlichen in der Notwendigkeit begründet, die Straßenumbenennung schnellstmöglich durchzusetzen, damit andere Behörden und Institutionen ihre Datenbestände aktualisieren können. Im Ergebnis der Interessenabwägung überwiegt somit die Notwendigkeit der Straßenumbenennung zum 01.01.2025 gegenüber dem Interesse einzelner Einwohner und Gewerbetreibenden an der Beibehaltung der ursprünglichen Adresse aus finanziellen, traditionellen, betrieblichen oder sonstigen Gründen.
Die Regelungskompetenz dem Grunde nach in der Sache ergibt sich unmittelbar aus dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden. Gemäß § 45a Abs. 6 Nr. 3 ThürKO liegt sie grundsätzlich beim Ortschaftsrat.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Am Ohmberg, Großbodungen, Fleckenstraße 49, 37345 Am Ohmberg, zu erheben. Ein Widerspruch gegen diese Allgemeinverfügung hat wegen der Anordnung der sofortigen Vollziehung keine aufschiebende Wirkung.

Am Ohmberg, den 02.09.2024

gez. Karl-Josef Wand                                                 -Dienstsiegel-
Bürgermeister

06 Sep 2024

Räumung von Grabstätten auf den Friedhöfen in der Gemeinde Am Ohmberg

Sammeltermin für die Grabauflösung: Das Abräumen und Einebnen des Grabes nach Ablauf der maximalen Ruhezeit wird zukünftig an zwei zentralen Terminen im Frühjahr und Herbst durch die Gemeinde vorgenommen.

Für Grabstätten sind sogenannte Ruhezeiten vorgesehen. Innerhalb der Ruhefrist darf in der Regel keine Grabauflösung vorgenommen werden. Der § 31 des Thüringer Bestattungsgesetzes besagt, dass die Ruhefrist bei Erdbestattungen mindestens 20 Jahre beträgt, bei Urnenbeisetzungen mindestens 15 Jahre. Die Gemeinde Am Ohmberg hat zudem in ihrer Friedhofssatzung eine maximale Ruhezeit für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen von 30 Jahren festgelegt. In Bischofferode und Hauröden galt von 1995 bis 2010 eine maximale Ruhezeit von 25 Jahren.

Der Bauhof der Gemeinde Am Ohmberg führt in der Woche ab dem 23. September 2024 Grabräumungen auf allen Friedhöfen im Gemeindegebiet durch. Je nach Wetterlage wird der Zeitraum der Räumungen auf die erste Oktoberwoche verlängert/verlagert. Alle Angehörigen, die in den vergangenen Wochen die Grabräumung in der Friedhofsverwaltung beantragt haben, bitten wir den o.g. Zeitraum zu beachten und noch etwaigen Grabschmuck oder ähnliches abzuräumen.

Wenn Sie eine Grabstätte einebnen lassen möchten, wenden Sie sich bitte bis zum 20.09.2024 an Frau Müller im Rathaus, Raum 101, Telefonnummern 036077/9390-15 (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Für die Räumung und den Abtransport, sowie die Entsorgung der Grabmale werden Gebühren in Höhe von 120,- € erhoben.

Bei Räumung von Grabstätten durch den/die Nutzungsberechtigte/n selbst, sind Grabmale, Einfassung und Fundamente auf eigene Kosten zu entsorgen. Zudem ist zu Beachten, das jeglicher Aufwuchs inkl. Wurzeln, der Grabstein, die Grabumrandung sowie das Fundament aus der Erde zu entfernen sind. Des Weiteren ist die Fläche auf Bodenniveau mit gesiebtem Mutterboden aufzufüllen, einzuebnen und mit Rasensaat einzusäen. Nach erfolgter Einebnung ist die Friedhofsverwaltung davon in Kenntis zu setzen.

Bei Fragen und Anregungen können Sie sich gerne an die Friedhofsverwaltung wenden.

Ihre Gemeindeverwaltung

06 Sep 2024

Eingeschränkte Öffnungszeiten an den Brückentagen nach den Feiertagen „Tag der deutshen Einheit“ und „Reformationstag“

An den Freitagen 4. Oktober und 1. November 2024 sind die Bediensteten der Gemeindeverwaltung Am Ohmberg aufgrund erhöhter Inanspruchnahme von Erholungsurlaub nur eingeschränkt erreichbar. Es wird empfohlen, sich vorab telefonisch bei dem jeweiligen Amt über die Erreichbarkeit zu informieren.

An den darauffolgenden Montagen ist Ihre Gemeindeverwaltung wieder wie gewohnt für Sie da.

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen eine gute Zeit.

Ihr Team der Gemeindeverwaltung

Bürgermeister der Gemeinde Am Ohmberg


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Karl-Josef Wand

Anschrift:
Fleckenstr.49
37345 Am Ohmberg

regelmäßig zu allen Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung
(aufgrund der Wahrnehmung von Dienstgeschäften außer Haus wird jedoch eine Terminvereinbarung empfohlen)
Telefon: 036077/9390-0

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Sprechstunden der Ortschaftsbürgermeister

in Bischofferode

Ortschaftsbürgermeisterin: Maria Rhode

 rhode 82x100

Bischofferöder Hauptstraße 11 | 37345 Am Ohmberg
Telefon: 036077/ 9390-25
Sprechzeit: Mittwoch von 16.30 - 18.00Uhr

in Großbodungen

Ortschaftsbürgermeister: Oliver Schwarzer

heiko steinecke

Fleckenstr. 49 | 37345 Am Ohmberg 
Telefon: 036077/ 9390-12
Sprechzeit: Mittwoch von 16:30 - 17:00Uhr

(Terminvereinbarung per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! / In dringenden Fällen erreichen Sie mich auch telefonisch unter 0173/5957152)

in Neustadt

Ortschaftsbürgermeister: Hermann Richardt

herrmann richardt 2

Hauptstraße 30 | 37345 Am Ohmberg 
Telefon: 036077/ 20267 
Sprechzeit: Dienstag von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Ansprechpartner