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Fauna-Flora-Habitat -Monitoring (kurz FFH-Monitoring) in Thüringen

Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN), führt im Zeitraum 2019 bis 2024 auf der gesamten Landesfläche das FFH-Monitoring durch. Gegenstand des FFH-Monitorings sind die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen sowie von Tier- und Pflanzenarten die europarechtlich geschützt sind. Der Freistaat Thüringen ist verpflichtet im Rahmen des FFH-Monitorings (gemäß Art. 11) und der FFH-Berichtspflicht (gemäß Art. 17 FFH-Richtlinie) sowie nach § 6 BNatSchG diese Zustandserhebung der geschützten Tiere, Pflanzen und Lebensraumtypen durchzuführen.

Im Rahmen des Monitorings werden auf vorgegebenen Stichprobenflächen der Erhaltungszustand (EHZ) der für Thüringen relevanten Tier- und Pflanzenarten (alle Arten des Anhangs II und IV und ausgewählte des Anhangs V) sowie Lebensraumtypen (Anhang I) der FFH-Richtlinie erfasst bzw. bewertet. Ergänzend werden vereinzelt ggf. weitere Untersuchungen zum Zustand der Lebensräume, z. B. der Gewässer, durchgeführt.

Mit der Durchführung des FFH-Monitorings wurde das Planungsbüro für angewandten Naturschutz (PAN) GmbH beauftragt. Das Planungsbüro PAN hat zahlreiche Arterfasser als Unterauftragnehmer eingebunden, welche die Arbeiten im Gelände durchführen. Das damit verbundene Betretungsrecht der Grundstücke regelt der § 30 (1) des Thüringer Naturschutzgesetzes (ThürNatG). Mit der Durchführung des bisher noch nicht vergebenen „FFH-Monitorings der Fledermäuse“ wird ggf. ein weiteres Büro beauftragt.

Mit dieser Bekanntmachung kündigt das TLUBN die Durchführung der Bestandserhebung gegenüber der Öffentlichkeit an und entspricht damit der Informationspflicht gemäß § 30 (2) des Thüringer Naturschutzgesetzes. Die Mitarbeiter des Planungsbüros und die von diesem beauftragten Unterauftragnehmer können sich als Beauftragte des TLUBN durch eine Legitimationsbescheinigung ausweisen. In diesem Zusammenhang bittet das TLUBN die Betroffenen um Verständnis und um Unterstützung für die erforderlichen Kartierungsarbeiten. Die Mitarbeiter des TLUBN koordinieren gemeinsam mit dem Büro seecon Ingenieure GmbH (Leipzig) das Verfahren:

Ansprechpartner:

seecon Ingenieure GmbH  TLUBN, Ref. 34 
Herr Alsheimer Frau Hahn
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Herr Sockel Herr Dr. Baierle
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