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Sondershausen/Bischofferode. Am Montag, den 27. November 2023, informiert die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV) über ihre Pläne zum Einleiten konditionierter Haldenwässer in das ehemalige Bergwerk Bischofferode. Mitarbeiter des Bergbausanierers werden an diesem Abend das geplante Vorhaben und die damit verbundenen Maßnahmen vorstellen und erläutern. Anrainer und Interessierte sind recht herzlich zu dieser Informationsveranstaltung eingeladen.
Durch Niederschlag entstehen an der verbliebenen Rückstandshalde des ehemaligen Bergwerks Bischofferode kontinuierlich salzhaltige Wässer, welche die Umwelt belasten. Um die Menge dieser Haldenwässer zu reduzieren, plant der verantwortliche Sanierungsträger LMBV eine partielle Abdeckung der Halde. Bis zur Umsetzung und Fertigstellung dieser Maßnahme, sollen die Grubenhohlräume des ehemaligen Bergwerkes Bischofferode innerhalb eines begrenzten Zeitraumes und in begrenzter Menge kontrolliert mit den anfallenden Haldenwässern geflutet werden.
Um dies schadlos für das Bergwerk und die Tagesoberfläche zu gestalten, sollen die Wässer mit hoch salzhaltigen Prozesswässern des Unternehmens K + S gemischt und über eine vorhandene Bohrung in Großbodungen in das ehemalige Bergwerk eingeleitet werden. Damit würde die umweltgerechte Entsorgung der anfallenden Haldenwässer in Bischofferode erfolgen.
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Homepage: https://www.lmbv.de
Mit Wirkung vom 01.06.2023 widerruflich und bis zum 31.05.2030 befristet wurde
Frau Linda Degenhardt
als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin für den Kehrbezirk EIC-002 (ehemals Frank Siegel) durch das Thüringer Landesverwaltungsamt bestellt.
Frau Linda Degenhardt ist unter folgender Anschrift erreichbar:
37351 Dingelstädt OT Bickenriede, Büttstedter Straße 28
Tel.: 0151 51942787
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Zuständig ist Frau Degenhardt für Teilbereiche der Landgemeinde Sonnenstein (nur OT: Bockelnhagen, Epschenrode, Holungen, Silkerode, Stöckey, Weilrode, Weißenborn-Lüderode und Werningerode) die Gemeinden Buhla, Haynrode und die Landgemeinde Am Ohmberg.
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
derzeit erfolgt auf dem Gebiet unserer Gemeinde, namentlich in den Ortsteilen Großbodungen, Hauröden und Bischofferode, in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Eichsfeld der Glasfaserausbau.
Im sogenannten „geförderten Ausbau“ werden durch die Telekom nach einer Ausschreibung des Landkreises teilweise nicht als auch unterversorgte Adressen mit Glasfaser versorgt.
Mein Ziel als Bürgermeister ist es jedoch, den Glasfaserausbau in allen Ortsteilen voranzubringen. Dazu finden Gespräche mit den Netzanbietern für den „eigenwirtschaftlichen Ausbau“ statt. Hierbei ist besonders wichtig, dass der Wettbewerb unter den Netzanbietern durch die Gemeinde gewährleistet wird.
Die Bürgerinnen/ Bürger der Gemeinde sollten allerdings grundsätzlich ihr Interesse am Glasfaserausbau bekunden. Das erfolgt am zweckmäßigsten, in dem eine entsprechende Registratur bei den Netzanbietern vorgenommen wird. Die einschlägigen Internetplattformen sind überschaubar gestaltet und jeder Haushalt kann sich dort komplikationslos registrieren lassen.
Am 1. Dezember 2022 ist Thüringen mit einem eigenen Härtefallprogramm für gewerbliche Unternehmen, die aufgrund der steigenden Energiekosten in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind, an den Start gegangen.
Über das "Thüringer Existenzsicherungsprogramm" können Unternehmen, deren Energiekosten sich mindestens verdoppelt haben und denen deshalb absehbar eine Zahlungsunfähigkeit droht, finanzielle Hilfen vom Land erhalten. Dazu zählen auch weitere kleine und mittlere private Unternehmen (z. B. Genossenschaften, gGmbHs, wirtschaftliche Zweckbetriebe von Vereinen etc.), die in einer Positivliste ergänzend zum Förderprogramm aufgeführt werden. Darüber hinaus sieht das Förderprogramm auch eine Unterstützung für von der Energiekrise mittelbar betroffene Unternehmen vor.
Die Programmplattform bei der Thüringer Aufbaubank ist am 1. Dezember 2022 freigeschaltet worden.
Weitere Informationen:
https://wirtschaft.thueringen.de/fileadmin/user_upload/Fact_Sheet_ExSi_2022_final.pdf
https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/VVTH-VVTH000010369