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„Begrüßungsgeld“ für Neugeborene

„Kinder sind nicht nur die Hoffnung auf Morgen,
sondern auch die Freude im Heute.“

 

Um die Gemeinde für junge Eltern attraktiver zu machen, hat die Gemeinde Am Ohmberg bereits im Jahr 2014 eine Richtline zur Gewährung eines Begrüßungsgeldes für Neugeborene beschlossen.
46 Eltern aus der Gemeinde Am Ohmberg kamen bislang in den Genuss der finanziellen Zuwendung für ihr Neugeborenes.
Beantragt werden kann dies aufgrund der „Richtlinie der Gemeinde Am Ohmberg zur Gewährung eines Begrüßungsgeldes für Neugeborene“. Darin ist geregelt, wer die Zuwendung in Höhe von 250 Euro erhalten kann. Eine Voraussetzung ist, dass „mindestens ein gesetzlicher Vertreter“ seit mindestens sechs Monaten vor der Geburt des Kindes seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Am Ohmberg hat.
Die Auszahlung des Begrüßungsgeldes erfolgt bargeldlos in Form eines Gutscheines. Die Gutscheine können ausschließlich bei der Kreissparkasse Eichsfeld – Geschäftsstellen Großbodungen und Bischofferode, sowie bei der Volksbank Mitte e. G. – Filiale Großbodungen für eine Anlageform eigener Wahl zugunsten des Kindes eingelöst werden.
Das „Begrüßungsgeld“ wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss beantragt werden. Der Antrag dazu kann hier herunter geladen werden:

Antrag Begrüßungsgeld

Richtlinie Begrüßungsgeld